NetzDG – Das Ende der Freiheit

Die Krux mit der Meinungsfreiheit

Eine Vorgeschichte zur Einstimmung auf das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) … Neulich stand ich auf der A8 im Stau. Am gefühlt heißesten Tag 2017 ging auf etwa 20 Kilometern zwischen Ulm und Stuttgart nichts mehr. Beruhigend auf mein Gemüt wirken sich in solchen Momentan häufig unberührte Landschaften aus. Ich liebe die unberührte Natur, verstehen Sie mich nicht falsch!

Auf die entspannende Landschaft bin ich jedoch in diesen Momenten gerne (und selbstlos!) bereit zu verzichten, wenn sich stattdessen eine Kolonne Bauarbeiter ambitioniert und idealistisch um Abhilfe für diesen Verkehrsinfarkt kümmert. Nichts da! Artikel Netzwerkdurchsetzungsgesetz, Bild paragraf-300px Im Prinzip fehlte in diesem Szenario nur noch der berühmte Busch, den der Wind einsam durch die Steppe weht. Im Endeffekt hat mich die Unfähigkeit der verantwortlichen Planungsstelle geschlagene 2 Stunden wertvolle Lebenszeit gekostet.

Liebe Schwaben, ich bewundere euch sehr für eure Korrektheit, euren Fleiß und eure Ehrlichkeit und Höflichkeit. An diesem Tag hätte ich (einem sehr kleinen Teil von) euch allerdings gerne meine Meinung wegen dieser Aktion in nicht-jugendfreier Form mitgeteilt. Immerhin garantiert mir Artikel 5 des Deutschen Grundgesetztes dieses Recht. (Letztendlich habe ich mich mit einem leckeren Eis, Joghurt und Waldmeister, getröstet.)

Recht hat leider und Gott sei Dank auch seine Grenzen, wie in Artikel 5, Absatz II des Grundgesetztes nachzulesen ist. Immer dann, wenn in irgendeiner Weise gegen andere Gesetze verstoßen wird, der Jugendschutz gefährdet ist oder die persönliche Ehre angegriffen wird, ist Schluss mit lustig.

Zusammenhang von Meinungsfreiheit und IT-Sicherheit

Meinung wird natürlich heutzutage gerne bevorzugt über soziale Medien öffentlich geäußert. Mal eben „die Kotzbrocken“ von Air Hamburg für ihre Unpünktlichkeit anprangern oder sich über vermeintlich kriminelle Vorstände von Bürgerauto echauffieren. Über Facebook, Twitter und Co. schnell und bequem möglich. Dummerweise nicht anonym, wie mancher Nutzer leider immer noch annimmt.

Weiterhin ist die (un-)bewusste Verbreitung von Falschmeldungen, von Fake News, heutzutage ein gebräuchliches Mittel zur Beeinflussung und Meinungsbildung von Menschen. Gerüchteweise sollen bestimmte Länder des ehemaligen Ostblocks über ganze Troll-Armeen verfügen, die in streng geheimen Einrichtungen den ganzen Tag mit der Veröffentlichung solcher Unwahrheiten verbringen: Eine IT-Legebatterie für Lügeneier sozusagen.

Soziale Medien sind an dieser Stelle verpflichtet, beleidigende oder falsche Inhalte zeitnah zu löschen. Sie wissen sicherlich, dass sich Facebook bzw. seine Zentrale in den USA befindet. Dort gelten andere Gesetze als in Deutschland. Was also hier gilt, kann den Amis im Prinzip vollkommen Sausage sein. Rechtlich ist diese Thematik hochkomplex. Dementsprechend halten sich solche Konzerne trotz deutscher Niederlassung in Hamburg nicht in gebotenem Maße an deutsches Recht, wie es das Gesetz verlangt.

Zu unser aller Glück haben wir eine entschlossene und durchsetzungsfähige Regierung, die das Problem erkannt hat und nun endlich mit der vollen Härte des Rechtsstaates durchgreift: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)!

Das NetzDG – Ein Psychogramm

Das NetzDG verpflichtet soziale Medien explizit zur zeitnahen Löschung von beleidigenden (Hetze) oder falschen Inhalten (Fake News). Konkret bedeutet das folgendes: Artikel Netzwerkdurchsetzungsgesetz, Bild arrestedicon-300px

  • Offensichtlich rechtswidrige Inhalte sind binnen 24 Stunden zu löschen.
  • Als nach einer Prüfung rechtswidrig eingestufte Inhalte müssen innerhalb von 7 Tagen entfernt werden.
  • Autor des Inhalts und Beschwerdeführer müssen benachrichtigt werden.
  • Der gelöschte Inhalt wird mindestens 10 Wochen lang zur Beweissicherung gespeichert.
  • Verstöße gegen vorgenannte Pflichten können als Ordnungswidrigkeit mit einer Strafe von bis zu 50 Millionen Euro sanktioniert werden.

Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll auch das Telemediengesetz (TMG) dahingehend geändert werden, dass jeder Beleidigte die Stammdaten des Verursachers anfordern und rechtliche Schritte einleiten kann (§14, Absatz II TMG). Stammdaten beschreiben die eigentlichen Personendaten wie Name und Adresse, über die eine Person eindeutig indentifizierbar ist.

Kritische Aussagen mit Unternehmensbezug

Was geschieht allerdings, wenn sich ein Unternehmen durch eine negative Produkt- oder Leistungskritik beleidigt fühlt, die ein unzufriedener Kunde beispielsweise auf Amazon oder eBay hinterlassen hat? Rechtfertigt eine subjektive Bewertung die Herausgabe höchstpersönlicher Daten des Kunden an das betroffene Unternehmen? Entscheiden Sie selbst!

Kritik am Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Die Gefahr des NetzDG liegt in seiner Uneindeutigkeit. Wer entscheidet über (vermutete) Rechtswidrigkeit? Wer prüft Inhalte und welche Objektivität legt er dabei an den Tag? Faktisch werden Betreiber sozialer Netzwerke dazu verpflichtet, selbst eine Entscheidung über die Rechts(in)konformität zu treffen bzw. entsprechende Prüfungsteams einzurichten. Im Zweifel werden diese kein Risiko eingehen und bereits tendenziell beleidigende oder kritische Inhalte sicherheitshalber löschen. 50 Millionen Euro tun auch einem Giganten wie Facebook (ein wenig) weh.

Rechtswidrigkeit liegt generell im historischen, geographischen oder persönlichen Auge des Betrachters. Was in Europa als nette Geste gemeint ist, kann in Asien beispielsweise als grob beleidigend oder gar strafbar aufgefasst werden: Einem Chinesen sollten Sie beispielsweise niemals ein Gastgeschenk in weißer Farbe überreichen – Weiß steht in China für den Tod!

Letzten Endes ist das NetzDG ein vollkommen durchschaubarer Versuch, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit massiv einzuschränken bzw. auf (einseitig) richtige Meinungen zu reduzieren. Interessenverbände, Bürgerrechtler, Juristen und Datenschützer kritisieren das NetzDG bereits scharf. Die Einreichung von Klagen beim Bundesverfassungsgericht oder europäischen Instanzen ist äußerst wahrscheinlich.

Das NetzDG stellt einen offenen Angriff auf die im Grundgesetz verbürgten Grundrechte und somit auf ein zentrales Instrument deutschen Demokratieverständnisses dar! Ob es in dieser Form oder überhaupt Bestand haben wird, werden wir alle gespannt abwarten müssen.